Kirchliche Verwaltung dient dazu, dass die Kirche ihrem pastoralen Auftrag gerecht werden kann. Die Seelsorge ist und bleibt das Entscheidende. Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität im Verwaltungsbereich und der Vergrößerung der Kirchengemeinden wurde zum 01.01.2013 die Verwaltungsbeauftragung eingeführt. Die Verwaltungsbeauftragten entlasten die leitenden Pfarrer und Stiftungsräte in den Bereichen Personal, Finanzen und Liegenschaften. Verantwortung und Entscheidungskompetenz verbleiben nach wie vor beim Stiftungsrat und seinem Vorsitzenden.
Die folgenden Dateien enthalten alle wichtigen Informationen zur Verwaltungsbeauftragung.





